Eine Chemikalie besitzt endokrinschädigende Eigenschaften, wenn sie unerwünschte Wirkungen aufgrund von endokriner Aktivität zeigt. Hierbei werden z. B. östrogene, androgene, thyroide und steroidogene (EATS) Wirkungen unterschieden. Die endokrinen Eigenschaften müssen sowohl für den Menschen als auch für Non-Target-Organismen bewertet werden. Zunächst sind alle relevanten Informationen (In-vivo-, In-vitro-, aber auch In-silico-Daten) zu sammeln und in Tabellen zu gruppieren. Die gesammelten Daten werden dann auf EATS-vermittelte schädliche Wirkungen überprüft. Abschließend muss ein Zusammenhang zwischen endokriner Aktivität und beobachteten Effekten hergestellt werden. Da die neue Leitlinie für alle Biozidanmeldungen gilt und sowohl Wirkstoffe als auch Zusatzstoffe in Biozidprodukten einschließt, muss der Antragsteller einen umfangreichen Datensatz bearbeiten, bevor dieser an die zuständige Behörde übermittelt werden kann. Die Identifizierung und Evaluierung muss auch innerhalb der Pflanzenschutzmittel-Richtlinie durchgeführt werden.
Das Fraunhofer ITEM mit seiner speziellen toxikologischen Expertise unterstützt seine Kunden in allen wissenschaftlichen und regulatorischen Fragen. Dazu gehört auch die Zusammenstellung von Daten für die Bewertung des endokrinen Potenzials von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln.