Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin ITEM
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten für Veranstaltungen, die von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27 c, 80686 München, Registergericht: Amtsgericht München, Vereinsregister-Nr. VR 446, bzw. seiner Institute oder Forschungseinrichtungen (nachfolgend „Fraunhofer“) durchgeführt werden. Sie regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung durch den Vertragspartner („Teilnehmer“).
(2) Institute und Forschungseinrichtungen von Fraunhofer sind rechtlich unselbständige Einrichtungen von Fraunhofer. Die Veranstaltungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung gelten daher als Veranstaltungen von Fraunhofer. Sämtliche der in diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen geregelten Rechte und Pflichten bestehen daher für und gegen Fraunhofer. Erklärungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung von Fraunhofer sind Fraunhofer zuzurechnen. Ansprechpartner bei Veranstaltungen eines Institutes bleibt jedoch das Institut selbst („Veranstalter“).
(3) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten nicht für die bloße zeitlich befristete Überlassung von Räumlichkeiten, Einrichtungen oder sonstigen Örtlichkeiten - entgeltlich oder unentgeltlich - an Dritte (z.B. Vermietung von Veranstaltungsräumen), damit diese eine Veranstaltung durchführen können.
(4) Diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen gelten ausschließlich, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich anders geregelt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Fraunhofer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sind die jeweils am Ort der Veranstaltung geltenden Sicherheitsrichtlinien und die jeweilige Hausordnung zu beachten.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen ist die Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer, die Durchführung der Veranstaltung sowie die Erbringung etwaiger veranstaltungsbegleitender Dienstleistungen durch den Veranstalter.
(2) Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zu einer Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung (vgl. Ziffer 5).
3. Anmeldung; Vertragsschluss; vor-Ort-Registrierung
(1) Die Anmeldung für eine Veranstaltung kann mittels über hierfür von Fraunhofer oder dem Veranstalter verwendete Webseiten oder bereit gestellter Anmeldeformulare erfolgen.
(2) Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, gibt der Teilnehmer mit dem Ausfüllen und Absenden des bereit gestellten Anmeldeformulars ein Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch den Veranstalter zu Stande. Die Annahme erfolgt durch eine Anmeldebestätigung, die per E-Mail oder Post zugesendet wird.
(3) Bei einer Online-Anmeldung erhält der Teilnehmer eine automatisierte Bestätigung per E-Mail, dass seine Anmeldung eingegangen ist. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme im Sinne von Absatz 2 dar.
(4) Die Anmeldebestätigung ist zu der Veranstaltung mitzubringen und gegebenenfalls vorzulegen. Eine Teilnahme ohne Vorlage der Bestätigung kann nicht gewährleistet werden. Teilnehmer, die eine Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, müssen ihren Status gegebenenfalls vor Ort nachweisen.
(5) Anmeldebestätigungen sind grundsätzlich verbindlich und berechtigen den Teilnehmer zur Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung. Ein Anspruch auf Teilnahme an bestimmten Programmteilen besteht nur, sofern diese zuvor ausdrücklich gebucht wurden. Dies gilt insbesondere für Programmteile mit begrenzter Teilnehmerzahl. Fraunhofer behält sich zudem bei unentgeltlicher Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl vor, aus Sicherheitsgründen den Zugang zu der Veranstaltung vor Ort – gegebenenfalls nur vorübergehend und/oder für Teile der Veranstaltung - zu verweigern, sofern die räumlichen Kapazitäten dies erfordern. Auf eine derartige unverbindliche Teilnahme wird Fraunhofer nach Möglichkeit frühzeitig hinweisen.
(6) Bei einzelnen Veranstaltungen erfordert der Zugang zu der Veranstaltung eine vor-Ort-Registrierung. Gegebenenfalls werden Namensschilder und/oder andere optische/technische Identifikationsmittel für einen Zugang ausgegeben. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich Teilnehmer oder andere Berechtigte einen Zugang zu der Veranstaltung erhalten. Namensschilder und andere Identifikationsmittel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
4. Vertragsinformationen
Sie können diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen hier abrufen, speichern, und ausdrucken. Wir speichern den Vertragstext (Vertragsinformationen und Teilnahmebedingungen). Ihre Vertragsinformationen (gebuchte Veranstaltung; Teilnehmer, ggf. Teilnahmegebühr) können Sie Ihrer Anmeldebestätigung entnehmen. Ihre Vertragsinformationen sind nicht online abrufbar.
5. Veranstaltungsbeschreibung
(1) Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zu einer Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters.
(2) Änderungen im Programmablauf und/oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder auf der entsprechenden offiziellen Webseite zu der Veranstaltung oder des Instituts mitzuteilen.
(3) Wird neben dem eigentlichen Veranstaltungsprogramm ein Rahmenprogramm für die Teilnehmer angeboten, wird dieses durch einen Dritten erbracht, soweit nicht anders vereinbart. In diesem Fall bestehen rechtsgeschäftliche Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Dritten soweit das Rahmenprogramm reicht. Fraunhofer wird insoweit nicht Vertragspartner.
6. Teilnahmegebühr; Fälligkeit, Minderung
(1) Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist der Teilnehmer verpflichtet, die vereinbarte Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung.
(2) Die Teilnahmegebühr ist im Voraus gemäß den angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu leisten. Die Teilnahmegebühr ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto des Veranstalters.
(3) Mit der Teilnahmegebühr wird die Teilnahme am Veranstaltungsprogramm einschließlich der angebotenen Verpflegung abgegolten. Kosten für Anreise und Übernachtung trägt der Teilnehmer selbst.
(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Fraunhofer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, von Fraunhofer nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Fraunhofer steht.
(5) Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
7. Widerrufsrecht
Sind Sie Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir Sie im Folgenden informieren. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).