Mit biologischen Tests die Sicherheit von Spurenelementprodukten für Biogasanlagen untersuchen
Im Juli 2024 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe 529 novelliert. Die TRGS 529 gilt für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Biogas sowie den Betrieb von Biogasanlagen. Darin ist ebenfalls der Umgang mit Zusatz- und Hilfsstoffen geregelt, unter anderem auch welche besonderen Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Cobalt und Nickel getroffen werden müssen, zumal beide Schwermetalle als krebserregend gelten. Dies gilt nicht nur bei der Verwendung von Cobalt- und Nickelsalzen, sondern auch für deren Komplexverbindungen.
Neu ist nun, dass Zusatz- und Hilfsstoffe wie Cobalt und Nickel ohne besondere Schutzmaßnahmen verwendet werden können, wenn mittels biologischer Tests nachgewiesen wurde, dass die für die Krebsentstehung relevanten Wirkmechanismen nicht angesprochen werden. Entsprechend dieser Regelung haben Forschende am Fraunhofer ITEM für diesen Nachweis ebensolche humanrelevanten biologischen Tests für die Komplexverbindungen der Schwermetalle Cobalt und Nickel entwickelt. So konnten die Forschenden zeigen, dass die Schwermetallionen unter physiologischen Bedingungen in menschlichen nicht bioverfügbar sind und somit keine relevanten toxischen Wirkungen zeigen. Im Prinzip kann diese Prüfstrategie auch für vergleichbare Fragestellungen und andere Spurenelemente genutzt werden.
Mikroorganismen benötigen Cobalt und Nickel, um Pflanzen oder Gülle in Biogasanlagen optimal zu vergären. Diese Spurenelemente werden normalerweise nicht in der Tiernahrung oder im Ackerbau verwendet und müssen deshalb zugesetzt werden. Verbindungen dieser Metalle sind als krebserzeugend eingestuft und erfordern daher besondere Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Zudem müssen gefährliche Zusatzstoffe laut gesetzlicher Vorgaben durch weniger gefährliche Stoffe oder Arbeitsverfahren ersetzt werden, entsprechend den TRGS. Diese Regeln werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) im Auftrag des Ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet und im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgegeben. Die TRGS der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gelten in Deutschland und orientieren sich an EU-Richtlinien und internationalen Standards, um den Schutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.