
In der EU unterliegen Kosmetikprodukte sowie deren Inhaltsstoffe der europäischen Kosmetik-Verordnung 1223/2009/EG. Sie verpflichtet die Hersteller, Daten zu ihren Kosmetikprodukten oder deren Inhaltsstoffen zu generieren, bevor sie diese in Verkehr bringen.
Eine Vielfalt von Inhaltsstoffen kommt in Kosmetikprodukten zum Einsatz, u. a. UV-Filter, Pigmente und Konservierungsstoffe. Die Verwendung dieser Substanzklassen ist begrenzt und in der Verordnung 1223/2009/EG streng geregelt. Doch auch andere Substanzklassen wie Duftstoffe, zu denen die Kosmetik-Verordnung keine Regelungen beinhaltet, müssen eine Sicherheitsbewertung durchlaufen, bevor sie an Hersteller von Kosmetikprodukten verkauft werden dürfen.
Nach der Verordnung 1223/2009/EG müssen die Hersteller für ihre Kosmetikprodukte eine Produktinformationsdatei (PID) einreichen, bevor sie diese auf den Markt bringen dürfen. Die Datei enthält Produkt- und Sicherheitsinformationen sowie den Produktsicherheitsbericht.
In den vergangenen 20 Jahren haben wir sowohl auf nationaler als auf internationaler Ebene für verschiedene regulatorische Zwecke Substanz- und Sicherheitsbewertungen durchgeführt. Das Fraunhofer ITEM unterstützt seine Kunden in allen wissenschaftlichen und regulatorischen Fragen – von der Bewertung vorhandener Daten und der Beurteilung von Gefahrenpotenzialen bis hin zur Erstellung der PID. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden unter Berücksichtigung der relevanten Sicherheitsstandards der International Fragrance Association (IFRA-Standards) bei der Sicherheitsbewertung von Duft- und Aromastoffen.